I

Erkennungsarten

Die überlieferten Arten der gegenseitigen Erkennung bilden die erste Landmarke.

II

Drei symbolische Grade

Die symbolische Freimaurerei gliedert sich in Lehrling, Geselle und Meister.

III

Legende des dritten Grades

Die Legende vom Erbauer des Tempels behält im dritten Grad ihren zentralen Platz.

IV

Wahl eines Großmeisters

Die Bruderschaft wird von einem aus ihrer Mitte gewählten Großmeister geleitet.

V

Vorsitz in Versammlungen

Dem Großmeister steht das Vorrecht zu, Versammlungen der Bruderschaft zu leiten.

VI

Dispens von Fristen

Der Großmeister kann von vorgeschriebenen Wartefristen für Grade dispensieren.

VII

Logen auf Dispens

Der Großmeister kann die Eröffnung und die Arbeit einer Loge auf Dispens genehmigen.

VIII

Aufnahme auf Sicht

Mackey beschreibt eine beschleunigte Aufnahme in einer gelegentlichen Loge, mit dem Großmeister und mindestens sechs weiteren Freimaurern — nicht eine einsame private Initiation.

IX

Zusammenkunft in Logen

Freimaurer versammeln sich in Logen zu gemeinsamer Arbeit.

X

Meister und zwei Aufseher

Eine Loge wird von einem Meister und zwei Aufsehern geleitet.

XI

Gedeckte Arbeit

Der Zugang zu einer arbeitenden Loge muss vor unbefugtem Eintritt geschützt sein.

XII

Recht auf Vertretung

Jeder Freimaurer hat das Recht auf Vertretung in Generalversammlungen und darauf, seinen Vertretern Weisungen zu geben.

XIII

Recht auf Berufung

Gegen eine Entscheidung der Loge kann bei der Großloge oder der Generalversammlung Berufung eingelegt werden.

XIV

Besuchsrecht

Mackey beschreibt ein Recht, reguläre Logen zu besuchen, vorbehaltlich gerechtfertigter Beschränkungen.

XV

Prüfung des Besuchers

Ein unbekannter Besucher wird nach dem Brauch geprüft, sofern nicht ein anwesender Bruder ordnungsgemäß für ihn bürgen kann.

XVI

Selbständigkeit der Logen

Eine Loge mischt sich nicht in die Angelegenheiten einer anderen ein und erteilt deren Mitgliedern keine Grade.

XVII

Jurisdiktion

Ein Freimaurer unterliegt den freimaurerischen Regeln der Jurisdiktion seines Wohnsitzes, auch ohne Logenzugehörigkeit.

XVIII

Historische Aufnahmebedingungen

Mackey verlangt einen reifen Mann, frei geboren und ohne körperliche Verstümmelung. Diese ausschließende historische Formulierung ist weder eine Empfehlung dieser Initiative noch eine Beschreibung aller heutigen Obödienzen.

XIX

Glaube an Gott

Mackey macht den Glauben an Gott als Großen Architekten des Universums zur Bedingung seines Systems.

XX

Künftiges Leben

Seine Formulierung verbindet den Glauben an Gott mit Auferstehung und einem künftigen Leben.

XXI

Buch des Gesetzes

Ein Buch, das als Ausdruck des geoffenbarten göttlichen Willens verstanden wird, gehört zur Ausstattung der Loge; Mackey beschränkt es nicht auf die christliche Bibel.

XXII

Gleichheit

In der Loge haben Verdienst, Tugend und Wissen Vorrang vor Reichtum und gesellschaftlichem Rang.

XXIII

Verschwiegenheit

Freimaurerische Arbeits- und Erkennungsweisen bleiben vertraulich. Das verbirgt den Zweck der Bruderschaft nicht notwendig vor der Öffentlichkeit.

XXIV

Bausymbolik

Die spekulative Freimaurerei gründet ihre sittliche Lehre auf das Bauhandwerk und seine Werkzeuge.

XXV

Unveränderlichkeit

Mackey schließt damit, dass seine Landmarken nicht geändert, aufgehoben oder ergänzt werden können.